Live-Stream:

Direkt auf YouTube ansehen: https://www.youtube.com/live/nrUHpkdCXOU?si=j8V0kYp_dBLMSJZ-

Alle Streikenden tragen sich bitte in die von GdS und fairTK geführte digitale Streikliste ein. Dieser Eintrag dient als Nachweis Ihrer Streikteilnahme für die Abrechnung des Streikgeldes.

 

Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Gehaltstarifverhandlungen und zum Thema Streik.

FAQ`s zum Warnstreik

Hintergründe zum Streik:

Wo ist das Streikrecht verankert?

Das Streikrecht beruht unmittelbar auf dem Grundgesetz. Nach Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG ist das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, für jedermann und für alle Berufe gewährleistet („Vereinigungsfreiheit“). Dies ist die Rechtsgrundlage für die Bildung von Gewerkschaften und ihre Betätigung.

Warum rufen fairTK und die GdS zum Streik auf?

Viele Jahrzehnte ist es den Tarifparteien in der TK gelungen, gute Ergebnisse am Verhandlungstisch zu erzielen.

Auf Basis des aktuellen Angebots des Vorstandes der TK scheint dies aktuell nicht möglich.

Im Rahmen einer Mitgliederbefragung hat die überwiegende Mehrheit dafür gestimmt, dass aktuelle Angebot abzulehnen.

Sollten sich die Ziele der fairTK-Mitglieder nicht anders erreichen lassen, sehen wir derzeit keine anderen Möglichkeiten. Mit einer Teilnahme am Streik zeigen die Teilnehmer ihre Unzufriedenheit mit dem Angebot des Arbeitgebers und ihre Unterstützung für die Forderungen von fairTK.

Wer entscheidet, ob fairTK zusammen mit der GdS zum Streik aufruft?

Die Entscheidung, ob weitere Arbeitskampfmaßnahmen ergriffen werden, können bei fairTK nur die Mitglieder treffen. Im Rahmen einer Mitgliederbefragung entscheiden sie über das weitere Vorgehen und ob sie auch für ihre Ziele einstehen wollen.

Darf ich alleine entscheiden, wann ich streike?

Nein! Individuelle Streikmaßnahmen sind nicht möglich. Lediglich eine Gewerkschaft kann zu entsprechenden Maßnahmen aufrufen.

Warum wird ein Warnstreik dem Arbeitgeber angekündigt?

Wenn Arbeitskampfmaßnahmen „moderat“ begonnen werden, können diese bei Notwendigkeit gesteigert werden. Das betrifft z.B. die Ankündigungsfrist, die beteiligten Dienststellen, die Streikdauer, die finanzielle Wirkung und die öffentliche Wahrnehmbarkeit. Die eingesetzten Mittel sollten der jeweiligen Situation angemessen sein.

 

Streikteilnehmer:

Wer darf streiken?

Alle Arbeitnehmer dürfen streiken – auch die, die nicht gewerkschaftlich organisiert sind. Das gilt auch für alle Führungskräfte, Auszubildende und Dual Studierende, soweit sie von den Tarifregelungen ebenfalls betroffen sind. Allerdings ist der Arbeitgeber berechtigt, für nicht geleistete Arbeitsstunden die Vergütung zu kürzen. fairTK-Mitglieder bekommen dann von fairTK den Nettoverdienstausfall ersetzt (Streikgeld).

Kann der Arbeitgeber meine Teilnahme am Streik verbieten?

Nein! Da das Streikrecht grundgesetzlich verankert ist, kann eine Teilnahme nicht untersagt werden.

Darf ich streiken, obwohl ich kein Mitglied bei fairTK bin?

Ja! Jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin hat ein Streikrecht und kann sich an den Arbeitskampfmaßnahmen beteiligen. Bei einer eventuellen Lohnkürzung durch den Arbeitgeber, besteht dann jedoch kein Anspruch auf Streikgeld durch fairTK.

Mitglieder, die nach der Urabstimmung zu Streikmaßnahmen fairTK beitreten, können Streikgeld erhalten, wenn sie sich verpflichten, mindestens zwei Jahre Beiträge zu zahlen.

Darf ich als Führungskraft auch streiken?

Ja, auch Führungskräfte haben das Recht zu streiken.

Darf ich ich auch streiken, obwohl ich mich in der Probezeit oder in einer befristeten Beschäftigung befinde?

Alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dürfen streiken und können sich an den Arbeitskampfmaßnahmen beteiligen. Wir raten von einer Teilnahme während der Probezeit oder in einer befristeten Beschäftigung aber ausdrücklich ab.

Muss ich streiken, obwohl ich gegen eine Streikmaßnahme war?

Nein! Jeder entscheidet selbst über die eigene Teilnahme. Eine große Beteiligung trägt zum Erfolg bei. Ein geringe Beteiligung kann zum Scheitern der Ziele führen.

Wie bin ich als Streikteilnehmer geschützt?

Ein rechtmäßiger, also von fairTK und der GdS organisierter Streik ist durchs Grundgesetz geschützt, da die Streikenden von einem Grundrecht Gebrauch machen.

 

Während des Streiks:

Alle Streikenden tragen sich bitte in die von GdS und fairTK geführte digitale Streikliste ein. Dieser Eintrag dient als Nachweis Ihrer Streikteilnahme für die Abrechnung des Streikgeldes.

Muss man sich zum Warnstreik austragen oder beim Arbeitgeber abmelden?

Bei stundenweisen Streiks bleiben die Streikenden im Online Personalservice eingetragen, der Streik erfolgt also während ihrer Arbeitszeit.

Es ist jedoch sinnvoll, dass die Streikenden ihre Teamleitung über ihre Streikteilnahme informieren (z.B. per Chat). Somit ist klar, warum die Streikenden gerade keine E-Mail beantworten oder ans Telefon gehen. Eine Verpflichtung zur Information besteht jedoch nicht.

Wie muss ich mich für die Streikteilnahme skillen?

Es ist sinnvoll, dass die Streikenden während des Streiks den WDE ausschalten und sich ggf. im Whiteboard als „abwesend“ markieren. Eine Verpflichtung zur Nutzung beider Anwendungen bei einer Streikteilnahme besteht jedoch nicht.

Was passiert bei der Streikkundgebung?

Bei der Streikkundgebung treffen sich die Streikenden vor Ort und machen den Streik sichtbar. Bei Imbiss und Getränken kann man sich austauschen. Die Streikleitung wird die Ursachen und die Wirkung des Streiks öffentlich erörtern.

Kann ich am Streik auch im Homeoffice teilnehmen?

Jedes zum Streik aufgerufene Mitglied, welches am Streiktag arbeitet, kann auch am Streik teilnehmen. Es ist dabei egal, ob die Arbeit im Homeoffice oder in Präsenz erbracht wird. Voraussetzung für den Anspruch auf Streikgeld ist es aber, dass man sich am Streiktag in unsere digitale Streikliste einträgt.

Darf ich im Urlaub oder während eines Gleittages am Streik teilnehmen?

Grundsätzlich gilt: Wer aktuell nicht arbeitet und eingezekt ist, kann auch nicht streiken. Natürlich dürfen diejenigen aber trotzdem ihre Freizeit nutzen und am Streik teilnehmen.

Darf ich während einer Arbeitsunfähigkeit am Streik teilnehmen?

Grundsätzlich gilt: Wer aktuell nicht arbeitet und nicht eingezekt ist, kann auch nicht streiken. Natürlich dürfen diejenigen aber trotzdem ihre Freizeit nutzen und am Streik teilnehmen. Die Streikteilnahme darf dabei aber nicht Ihrer Genesung widersprechen!
Beschäftige, dies sich in einer stufenweisen Wiedereingliederung befinden, sind arbeitsunfähig. Sie dürfen diese Maßnahme aber nicht unterbrechen um deren Erfolg nicht zu gefährden.

Gibt es eine Live-Übertragung des Streiks?

Über den oben genannten Link können die Streikmaßnahmen im Live-Stream mitverfolgt werden.

Achtung: Nur bei den Streikenden handelt es sich dabei um Arbeitszeit!

 

Streikgeld:

Streikgeldabrechnung für fairTK-Mitglieder - Was muss ich tun?

fairTK-Mitglieder bekommen für ihre Streikteilnahme einen ggf. entstandenen Nettoverdienstausfall von fairTK ersetzt. Bitte nutzen Sie zum Beantragen des Streikgeldes den Onlineantrag im Mitgliederportal und fügen Sie uns die notwendigen Gehaltsnachweise bei.

 

FAQ`s zur Gehaltstarifverhandlung

Wie laufen die Gehaltstarifverhandlungen bei der TK üblicherweise ab?

Seit Gründung von fairTK im Jahr 2005 beauftragen die Mitglieder die fairTK-Verhandlungskommission im Rahmen einer Mitgliederbefragung mit ihrem realistischen und durch-setzbaren Verhandlungsauftrag.

  • Als Mitglied erhalten Sie dazu nach Vorankündigung eine Mail mit Ihrem persönlichen Link zur Internetabstimmung. Dort können Sie exklusiv, persönlich und anonym Ihre realistischen Verhandlungsziele formulieren.
  • Das Ergebnis dieser Abfrage gibt der fairTK-Verhandlungskommission die vertrauliche Ziellinie vor, die idealerweise in den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber erreicht werden soll.
  • Nach Abschluss der Verhandlungen vereinbaren fairTK und die Arbeitgeberseite grundsätzlich eine Erklärungsfrist, in der jede für sich das Ergebnis annehmen kann. Denn nur wenn beide Seiten das Verhandlungsergebnis annehmen, werden die Tarifverhandlungen erfolgreich abgeschlossen.
  • Nachdem wir Ihnen das Verhandlungsergebnis mitgeteilt haben, entscheiden Sie in einer erneuten Abstimmung, ob Sie das Verhandlungsergebnis akzeptieren und annehmen möchten oder ob Sie es ablehnen und bereit, sind sich an Aktionen zu beteiligen. Den Mehrheitswillen dieser Abstimmung setzen wir dann um.
  • Wenn die Mehrheit von Ihnen für die Annahme votiert und die Gremien der Arbeitgeberseite das Ergebnis ebenfalls annehmen, sind die Tarifverhandlungen erfolgreich abgeschlossen.
  • Wenn die Mehrheit der fairTK-Mitglieder aber gegen das Ergebnis stimmt und zur Teilnahme an Aktionen bereit ist, führen wir gemeinsam die Tarifauseinandersetzungen außerhalb des Verhandlungstisches fort.

Warum veröffentlicht fairTK das Ergebnis der Mitgliederbefragung zum Verhandlungsziel nicht?

Weil das Verhandeln mit einem Pokerspiel vergleichbar ist, wäre es unklug, schon zu Beginn einseitig die Karten aufzudecken. Die Arbeitgeberseite legt uns ihren Verhandlungsspielraum auch nicht offen. Es würde unsere Position erheblich schwächen, wenn der Arbeitgeber sich taktisch an unserem Ziel orientieren könnte. Seit Gründung von fairTK verzichten wir bewusst auf die Veröffentlichung von unrealistischen Forderungen. Wir konzentrieren uns auf das echte Ziel unserer Mitglieder und versuchen, dieses Ziel in Verhandlungen durchzusetzen.

Warum beginnen die Verhandlungen erst zum Ende der Laufzeit des letzten Gehaltstarifvertrages?

Bis zum Ablauf des Gehaltstarifvertrages besteht die sogenannte Friedenspflicht. Demnach sind die Tarifparteien (Arbeitgeber und Gewerkschaft) verpflichtet, Arbeitskampfmaßnahmen bis zu diesem Zeitpunkt zu unterlassen. Da der Arbeitsgeber ohne mögliche Arbeitskampfmaßnahmen jedoch keinen Verhandlungsdruck hat, verzögern sich die Tarifverhandlungen meist erst bis zum Ende der Friedenspflicht.

Für wen wird in den Gehaltstarifverhandlungen verhandelt?

fairTK verhandelt im Namen aller fairTK-Mitglieder. Dabei haben wir die Entwicklung der Vergütung der Angestellten, Auszubildenden, dualer Studenten sowie der betrieblichen Altersversorgung nach der Anlage 6 im Fokus.

Welche Parameter sind entscheidend für ein Verhandlungsergebnis?

Das Gesamtvolumen eines Tarifabschlusses wird grundsätzlich durch die lineare Erhöhung und die Laufzeit des Tarifvertrages bestimmt.

Warum verhandelt fairTK nicht offensiv über Einmalzahlungen?

fairTK legt den Fokus in Gehaltstarifverhandlungen auf lineare Erhöhung, da diese dauerhafte Wirkung in der Gehaltstabelle haben. Zukünftige Erhöhungen setzen auf diese auf. Im Gegensatz dazu haben Einmalzahlungen nur einen punktuellen Effekt. Deshalb dienen Einmalzahlungen in der Regel nur zur Abrundung eines Verhandlungsergebnisses.

Warum verhandelt fairTK in der Gehaltsrunde nicht über die Regelungen zum FlexOffice oder zur Einzelplatzauswertung?

Die Regelungen zum Flexoffice und zur Einzelplatzauswertung werden nicht in Tarifverträgen festgelegt. Ausschließlich der Hauptpersonalrat der TK verhandelt die Inhalte dieser Regelungen mit dem Arbeitgeber.

Wenn Sie weitere Fragen zu den Tarifverhandlungen oder dem Vorgehen von fairTK haben, wenden Sie sich einfach an info@fairtk.de!